Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Grundlage des Auftrages
- § 3 Auftragsabwicklung
- § 4 Schweigepflicht der AIB
- § 5 Eigentumsvorbehalt/Urheberrechtsschutz
- § 6 Auftraggeberpflichten
- § 7 Honorar
- § 8 Haftung
- § 9 Anschrift
- § 10 Datenschutz
- § 11 Kündigung
- § 12 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ABELS Immobilienbewertung Ingenieure Sachverständige Gutachter (im Folgenden: AIB) und ihren Auftraggebern in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern im Beauftragungsschreiben keine individuellen vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, AIB hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Grundlage des Auftrages
(1) Die Grundlage jedes Auftrages ist ausschließlich die in dem Auftrag der AIB schriftlich festgelegten Vereinbarungen.
§ 3 Auftragsabwicklung
(1) Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
(2) Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann AIB nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung ihrer Sachkunde gewährleisten.
(3) Die Beratungen, Gutachten bzw. die Auftragsabwicklungen werden von AIB durchgeführt. AIB bzw. Herr Nicolai S. Abels verfügt als Ingenieur und Sachverständiger über folgende Qualifikationen: Ingenieur gemäß §1 Abs. 1 Nr. 1 a IngG (Ingenieurgesetz) sowie von der Hochschule Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten.
(4) AIB wird vom Auftraggeber ermächtigt, die für die Erstattung von Bewertungen, Gutachten und/oder Beratungen erforderlichen Auskünfte – insbesondere bei Behörden – einzuholen.
(5) Der Auftraggeber teilt AIB die ihm bekannten, nicht eingetragenen Lasten und Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten sowie Bodenverunreinigungen (insbesondere „Altlasten“ bzw. „Altlastenverdacht“) sowie sonstige erforderliche Erkenntnisse und Informationen mit.
(6) AIB geht bei der Beratung, Bewertung und Gutachtenerstattung davon aus, dass die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen (soweit vorliegend) genehmigt und errichtet worden sind bzw. genutzt werden und die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll.
(7) Die vom Auftraggeber nicht mitgeteilten, nicht offensichtlichen Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Beratung, Bewertung und Gutachtenerstattung unberücksichtigt.
(8) Sofern nicht besonders beauftragt, werden von AIB keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt.
§ 4 Schweigepflicht der AIB
(1) AIB unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer strafbewerten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es AIB auch vertraglich untersagt, die Beratungen, Bewertungen und/oder Gutachten selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit bzw. Beauftragung anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren oder weiterzugeben. Diese Verschwiegenheitspflicht umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Sie gilt auch für alle Personen, denen sich AIB zur Erfüllung des Auftrags bedient. Die Verschwiegenheitspflicht endet dort, wo AIB gesetzlich zur Offenbarung verpflichtet ist.
(2) Der Auftraggeber kann AIB ganz oder teilweise von ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit entbinden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt/Urheberrechtsschutz
(1) Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars verbleibt das gelieferte Gutachten oder das sonstige Ergebnis der beauftragten Leistung, insbesondere Beratungsinhalte und Beratungsergebnisse im alleinigen Eigentum von AIB.
(2) Bei den von AIB erbrachten Leistungen verbleibt das Urheberrecht, soweit dieses urheberrechtsfähig ist, bei AIB. Entsprechend darf der Auftraggeber die beauftragte Beratung, die Bewertung, das Gutachten etc. nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbart wurde. Anderweitige Verwendungen sowie die Weitergabe an Dritte ist nur nach gesonderter schriftlicher Genehmigung durch AIB gestattet.
§ 6 Auftraggeberpflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, AIB sämtliche für die Erbringung der beauftragten Leistung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, AIB uneingeschränkten Zutritt zu den betreffenden Objekten zu ermöglichen.
§ 7 Honorar
(1) Das Honorar bestimmt sich entweder nach
- der HOAI § 34 Abs. 1 oder
- der Honorarrichtlinie f. Immobilienbewertung d. Bundesverbandes öffentlich bestellter u. vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) oder
- pauschal nach einem festen Betrag (Pauschalhonorar) oder
- nach Zeitaufwand zu einem Sachverständigenhonorar in Höhe von € 250,00 inkl. USt. je angefangener Stunde (60 Minuten).
(2) Wird keine besondere Vergütung vereinbart, so gilt ein Sachverständigenhonorar in Höhe von € 250,00 inkl. USt. je angefangener Stunde (60 Minuten) als vereinbart.
(3) Die Ansprüche der Vergütung sind mit Erhalt der Honorarrechnung zur sofortigen Zahlung fällig. Grundsätzlich gilt Vorkasse als vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz (§ 288 BGB).
§ 8 Haftungsregelung
(1) Die Beratung, Bewertung und/oder Gutachtenerstattung ist nur für den Auftraggeber und dessen Beauftragungszweck bestimmt.
(2) Die Weitergabe der Beratungsinhalte, der Beratungsergebnisse, der Bewertung und/oder des Gutachtens an Dritte, darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der AIB erfolgen.
(3) AIB haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn diese durch eine mangelhafte Beratung, Bewertung und/oder Gutachtenerstattung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine mangelhafte Nacherfüllung entstehen. Die Rechte des Auftraggebers auf Nacherfüllung werden hiervon nicht berührt.
(4) Eine Haftung für nicht erkennbare oder versteckte Mängel, für eventuelle Mängel an nicht zugänglichen Bauteilen sowie für sonstige nicht festgestellte Grundstücksmerkmale oder Eigenschaften des Auftragsgegenstandes (z.B. Boden- bzw. Baugrunduntersuchungen insbesondere hinsichtlich Standsicherheit, Befall durch tierische oder pflanzliche Schädlinge, schadstoffbelastete Bauteile und Bodenvereinreinigungen sowie sonstige Kontaminationen etc.) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bezogen auf nicht besichtigte bzw. nicht zerstörungsfrei einsehbare Gebäudeteile werden die durchschnittlichen, objektspezifischen Qualitäten sowie ein mangelfreier Zustand unterstellt, sofern keine anderweitigen Erkenntnisse vorliegen. Weitergehende, insbesondere zerstörersiche Prüfungen der Bausubstanz sowie intensive Funktionstest von technischen Anlagen und/oder mechanischen Bauteilen werden nicht vorgenommen, sodass deren Funktionsfähigkeit unterstellt wird, sofern keine anderweitigen Erkenntnisse vorliegen.
(5) Mängel sind nach Feststellung der AIB unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt des Beratungsinhaltes, des Beratungsergebnisses, der Bewertung oder des Gutachtens anzuzeigen.
(6) Alle Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Beratungsinhaltes, des Beratungsergebnisses, der Bewertung und/oder des Gutachtens beim Auftraggeber.
(7) Hat der Auftraggeber seinen Firmen-/Geschäftssitz im Ausland, so gilt deutsches Recht.
§ 9 Anschrift
Geschäftsadresse:
ABELS Immobilienbewertung
Ingenieure | Sachverständige | Gutachter
Inh. Herr Nicolai S. Abels, M.Eng
Thornsgraben 31
56368 Klingelbach
Deutschland
Telefon: +49 (0)6486 792 900 5
Mobil: +49 (0)163 465 98 64
Mail: info@abels-immobilienbewertung.com
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gesetzeskonform. AIB verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen und die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Telekommunikationsgesetze. Die vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich nur zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 11 Kündigung
(1) Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Auftraggeber und AIB können den Auftrag jedoch jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Wichtige Gründe für den Auftraggeber sind insbesondere: Entfall der Sachverständigeneigenschaft oder Verstoß der AIB gegen die Pflicht zur objektiven und unparteiischen Gutachtenerstattung.
(3) Wichtige Gründe für den Sachverständigen sind insbesondere: Verweigerung einer notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers, unzulässige Einwirkung des Auftraggebers auf den Sachverständigen, Schuldverzug oder Vermögensausfall des Auftraggebers.
(4) Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung des Auftraggebers entsteht kein Honoraranspruch des Sachverständigen.
(5) Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung des Sachverständigen behält dieser seinen Honoraranspruch, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der hiermit in Verbindung stehenden Vertragsbeziehung, auf welche sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge von Änderungen der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Verbindung stehenden Vertragsbeziehungen Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere auch sämtliche hiermit in Verbindung stehenden Vertragsbeziehungen davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder hiermit in Verbindung stehenden Vertragsbeziehungen eine Lücke enthalten sollten.
§ 13 Schlussbestimmungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder zukünftig unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand ist Klingelbach bzw. Diez an der Lahn.