Gutachter für Immobilien in Nordrhein-Westfalen

ABELS Immobilienbewertung - Unabhängig. Qualifiziert. Zertifiziert.

 

ABELS Immobilienbewertung ist als Ingenieur- und Sachverständigenbüro auf die Erstattung qualifizierter Gutachten in Form von Wert- und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten als auch auf die immobilienwirtschaftliche und technische Beratung beim Ankauf und Verkauf von Immobilien (Hauskaufberatung)Due Diligence sowie Bauabnahme in Nordrhein-Westfalen spezialisiert.

Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige und Gutachter erstatten wir qualifizierte Gutachten für private und außergerichtliche Zwecke sowie für Gericht, Behörde und Finanzamt in Nordrhein-Westfalen.

Folgende Leistungen bieten wir im Bundesland Nordrhein-Westfalen als Gutachter an:

Immobilienbewertung

 

Immobilienberatung

 

Gutachten & Beratung

Als öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger, Ingenieur und Gutachter erstatten wir qualifizierte Gutachten in Form von Wert- und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB für private und außergerichtliche Zwecke sowie für Gericht, Behörde und Finanzamt in Nordrhein-Westfalen.

In unseren Gutachten ermitteln wir Immobilienwerte, Rechte und Belastungen präzise und zuverlässig durch Anwendung der in Deutschland maßgeblichen und normierten Wertermittlungsverfahren wie dem VergleichswertverfahrenSachwertverfahren und/oder Ertragswertverfahren.

Darüber hinaus beraten wir als Sachverständige und Gutachter private und gewerbliche Auftraggeber in Nordhrein-Westfalen zu immobilienwirtschaftlichen und technischen Sachverhalten, zur Identifikation von Potentialen, Risiken, Anomalien und Informationsasymmetrien, insbesondere im Rahmen der Kaufberatung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien, der Due-Diligence und Bauabnahme.

Der Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen wird von uns als Gutachter, Ingenieure und Sachverständige im Rahmen eines Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB sowie im Rahmen unserer Beratungen detailiert analysiert. Die erforderlichen Marktdaten des Immobilienmarktes in Nordrhein-Westfalen werden von ABELS Immobilienbewertung genau untersucht. Unsere Recherchen beziehen sich mitunter auf Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Mietpreise, Marktanpassungsfaktoren bzw. Sachwertfaktoren und die allgemeinen soziodemographischen, konjunkturellen und immobilienkonjunkturellen Kennzahlen in Wiesbaden. Als Gutachter erstatten wir rechtssichere und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, Wertgutachten und Kurzgutachten. Darüber hinaus beraten wir unsere Auftraggeber als Gutachter zu sämtlichen immobilienwirtschaftlichen und -technischen Sachverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit Hauskaufberatungen beim Ankauf und Verkauf von Immobilien, Due-Diligence und Bauabnahmen in Nordrhein-Westfalen.

Für die Immobilienbewertung in Nordrhein-Westfalen untersuchen wir als Gutachter, Ingenieure und Sachverständige neben der Substanz des Bewertungsobjektes auch die örtlichen Immobilienmarktdaten um den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen ganzheitlich erfassen zu können und um diese Erkenntnisse in die Bewertungsverfahren und Beratungen einfließen lassen zu können.

Je nach Immobilienart werden unterschiedliche Wertermittlungsverfahren verwendet. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um folgende Bewertungsverfahren:

Sachwertverfahren
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren

Als Immobiliengutachter und Baugutachter in Nordrhein-Westfalen führen wir mit dem Auftraggeber oder einem Vertreter gemeinsam einen Ortstermin durch - die sogenannte technische Begutachtung. Wir besichtigten und dokumentieren die Immobilie umfassend und erstatten unsere Gutachten mit präzisen Immobilienmarktdaten für Nordrhein-Westfalen. Wir erstatten als Gutachter fundierte und qualitative Immobilienbewertungen in Form von Wertgutachten und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB in Nordrhein-Westfalen.

Für Immobilieneigentümer oder andere Beteiligte in Nordrhein-Westfalen kann es vielfältige Anlässe geben, um uns als Gutachter, Ingenieure und Sachverständige zu beauftragen. Gründe für eine Beratung oder ein Gutachten in Nordrhein-Westfalen können beispielsweise sein:

Immobilieninvestments
Ehescheidung mit Zugewinnausgleich
Erbschaftssteuer
Erben und Vererben
Immobilienverkauf
Immobilienkauf
Gerichtliche Verfahren
Betreuung, Berufsbetreuung und Pflege
Ermittlung des Wertes von Lasten und Beschränkungen
Finanzierung (Beleihungswert) von Immobilienvermögen
An- und Verkauf von Immobilien
Bauabnahmen

Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige und Gutachter erhalten Sie von uns in Nordrhein-Westfalen rechtssichere und belastbare Immobiliengutachten in Form von Wertgutachten und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB.

Kaufberatung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien in Nordrhein-Westfalen

Ein Hauskauf oder Hausverkauf stellt wohl für die meisten Menschen eine der größten Herausforderungen Ihres Lebens dar. Vieles will und muss dabei bedacht werden. Es müssen die Interessen, Wünsche und Vorstellungen mehrerer Parteien zusammengeführt werden und gleichzeitig müssen die finanziellen Spielräume festgelegt werden. Als Ingenieure, Gutachter und Sachverständige geben wir Ihnen mit unserer qualifizierten Hauskaufberatung beim Ankauf und Verkauf von Immobilien in Nordrhein-Westfalen die erforderliche, fachliche Hilfestellung, Beratung und Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, damit Sie den Überblick behalten.

Bei einem Immobilienkauf oder Immobilienverkauf ist regelmäßig das emotional belastete Lebenswerk betroffen, sodass die tatsächlichen Marktgegebenheiten gerne ausgeblendet oder insbesondere die Qualität und der Wert einer Immobilie überschätzt werden. Das hiermit verbundene Risiko, sowohl in wirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht sollte bereits vor dem Erwerb oder der Veräußerung bekannt sein, da nur so die größtmögliche Sicherheit im Abwicklungsprozess gewährleistet werden kann. Durch die gezielte Mängelsuche sowie die Wertermittlung durch uns als Ingenieure, Sachverständige und Gutachter, zeigen wir Ihnen positive als auch negative Aspekte transparent auf. Wir qualifizieren Schäden sowie Mängel und kommunizieren zu erwartende Kosten auf Niveau einer Kostenschätzung, sodass sämtliche neuralgische Punkte vor Erwerb oder Veräußerung bekannt und kalkulierbar sind. Durch unsere Beratungsleistungen gewährleisten wir Transparenz und Sicherheit zu jedem Zeitpunkt.

Wertgutachten und Kurzgutachten in Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen eines Wertgutachten bzw. Kurzgutachten erhalten Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer, Investoren, Erbengemeinschaften, Betreuer Rechtsanwälte, Steuerberater sowie unter Umständen auch Gerichte (z.B. Zwangsversteigerungen etc.) und das Finanzamt alle wichtigen Informationen zu einer bestimmten Immobilie (Zustand, Mängel, Wert). Hierbei handelt es sich um eine sehr stark verkürzte Form einer Wertermittlung. Das Kurzgutachten kommt insbesondere dann zur Verwendung, wenn verschiedene Eigentümerparteien in den Kauf oder Verkauf einer Immobilie involviert sind (z. B. bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Erbengemeinschaft etc.). Hier liefert das Kurzgutachten eine neutrale, aussagekräftige Werteinschätzung und bildet insbesondere die Grundlage für Wertfestsetzungen, Einigungsvereinbarungen, Übertragungsvereinbarungen oder Preisverhandlungen.

Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB in Nordrhein-Westfalen

Ein Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB (Vollgutachten) umfasst die ausführliche Dokumentation sämtlicher Unterlagen sowie die detaillierte Auseinandersetzung mit wertrelevanten Sachverhalten zu einer Immobilie und weist den Marktwert mit Stichtagsbezug aus. Es ist somit die umfangreichste sowie aussagekräftigste Form der Immobilienbewertung und ist unter anderem bei Streitigkeiten vor Gericht, vor Behörden und insbesondere vor der Finanzverwaltung bzw. dem Finanzamt zwingend erforderlich.

Das Verkehrswertgutachten hat vor Gericht, Behörden und der Finanzverwaltung Bestand und wird häufig auch im Zusammenhang mit Versicherungen und insbesondere im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten benötigt. Es handelt sich somit um ein rechtssicheres bzw. gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.

Zu folgenden Anlässen wird ein Verkehrswertgutachten benötigt (Auflistung nicht abschließend):

  • Bei Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
  • Bei Erbschaftsstreitigkeiten insbesondere bei Pflichtteilergänzungsansprüchen
  • Bei Scheidungen mit Rechtsstreit
  • Bei Zwangsversteigerungen Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Einlage in das Betriebsvermögen
  • Bei Projektbewertungen
  • Bei Streitfragen über die Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Zur Vorlage bei Versicherungen etc.

Ankauf und Verkauf von Immobilien in Nordrhein-Westfalen

Wir übernehmen als Gutachter und Sachverständige den professionellen Ankauf oder Verkauf (Transaktionsberatung) von Immobilien in Nordrhein-Westfalen für private und gewerbliche Investoren, insbesondere im Zusammenhang mit wohnwirtschaftlich geprägten Immobilieninvestments wie Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamiliehäuser, Reihenhäuser. Doppelhaushälften, Wohnportfolios, Großwohnanlagen, Wohnhäuser, Aufteilerprojekte, Neubauprojekte, Projektentwicklungen, Wohn- und Geschäftshäuser, Zinshäuser und unbebauten Grundstücken.

Sowohl im Privatbereich als auch im Bereich der professionalisierten Kapitalanlagen übernehmen wir als Gutachter die zielgerichtete Betreuung und Beratung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien in Nordrhein-Westfalen. Wir beraten zu Strategien für Immobilieninvestitionen (Ankauf) und Desinvestitionen (Verkauf bzw. Exits) als auch zu Entwicklungs- und Wertsteigerungspotentialen. Auftragsspezfisich übernehmen wir den vollständigen Abwicklungsprozess von der Aufbereitung, Marktplatzierung, über die Verhandlung bis hin zum Notartermin (signing) sowie der Besitz- und Eigentumsüberführung bzw. Bestandsintegration (closing). Auch danach beraten wir Sie qualifiziert und sachverständig im Bereich der Bestandshaltung und Bestandsoptimierung bzw. dem Asset- und Portfoliomanagement in Nordrhein-Westfalen.

Bauabnahme in Nordrhein-Westfalen

Die Bedeutung und Komplexität von Bauvorhaben hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend erhöht. Wir beraten zu Bauabnahmen und führen auftragsspezifische, sachverständige Bauabnahmebegleitungen in Nordrhein-Westfalen durch. Hierbei werden sämtliche Objektunterlagen, vom Bauvertrag bzw. Bauträgervertrag über die Bau- und Leistungsbeschreibung - BLB , Bemusterungen sowie sämtliche Kommunikationen, Nachträge, Abweichungen und Änderungswünsche während der Bauphase durch uns als Gutachter überprüft. Im Rahmen der Bauabnahmebegleitung erfolgt die physische Prüfung vor Ort auf Abnahmefähigkeit und Mangelfreiheit. Wir beraten unsere Auftraggeber als Gutachter hinsichtlich Formulierungen im Bauabnahmeprotokoll sowie hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Wertabzügen, Einbehalten, Vorbehalten, Mangelanzeigen und Fristsetzungen in Nordrhein-Westfalen

Wir verstehen Immobilienbewertung und Immobilienberatung als Gutachter in diesem Zusammenhang als elementare Beratungsleistung für qualifizierte, sachverständige Bauabahmen bzw. Bauabnahmebegleitungen. Nur durch intensive Vorprüfungen durch uns als Gutachter ist es möglich, die tatsächlichen Ausführungen und Qualitäten vor und bei der Bauabnahme zu überprüfen und um ggf. bestehende Abweichungen, Mängel und Schäden rechtzeitig festzustellen.  Genau hierauf haben wir unsere Leistungen als Gutachter ausgerichtet und bieten spezialisierte, individuelle und stets praxisorientiert pragmatische Bauabnahmebegleitungen an, um Bauherren höchstmögliche Sicherheit zu ermöglichen.

 

Gliederung des Landes

 

Nordrhein-Westfalen bzw. NRW ist das einwohnerstärkste deutsche Bundesland und besitzt Grenzen zu den Deutschlands Nachbarländern wie Niederlande und Belgien. Innerhalb von Deutschland grenzt das Bundesland Nordrhein-Westfalen an die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen. Hauptstadt von Nordrhein-Westfalen (NRW) ist Düsseldorf. Einwohnerstärkste Stadt des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ist Köln. Bekannt ist Nordrhein-Westfalen (NRW) mitunter für das Ruhrgebiet, das als Standort der Montanindustrie seiner Zeit zu einer der großen Wirtschaftsregionen Deutschlands gehörte und derzeit von einem fortwährenden Strukturwandel geprägt ist.

Nordrhein-Westfalen besteht aus den fünf Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Insgesamt gibt es 31 Kreise mit 373 kreisangehörigen Kommunen und 23 kreisfreie Städte. 29 Städte haben hierbei mehr als 100.000 Einwohner (Quelle NRW). Hinter Köln als größte Stadt in NRW gehören die Städte Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bonn, Bielefeld und Münster zu den größten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW). Dortmund, Essen, Duisburg und Bochum sind Teil des Ruhrgebiets. Weitere nordrhein-westfälische Großstädte sind Gelsenkirchen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und Bottrop. 

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Kreise:

Aachen (Städteregion) mit den Städten und Gemeinden Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen,

Borken mit den Städten und Gemeinden Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Gronau (Westf.), Isselburg, Rhede, Stadtlohn, Velen, Vreden, Heek, Heiden, Legden, Raesfeld, Reken, Schöppingen und Südlohn

Coesfeld mit den Städten und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln, Rosendahl und Senden,

Düren mit den Städten und Gemeinden Düren, Heimbach, Jülich, Linnich, Nideggen, Aldenhoven, Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Titz und Vettweiß,

Ennepe-Ruhr-Kreis mit den Städten und Gemeinden Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten,

Euskirchen mit den Städten und Gemeinden Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich, Schleiden, Zülpich, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Weilerswist ,

Gütersloh mit den Städten und Gemeinden Borgholzhausen, Gütersloh, Halle (Westf.), Harsewinkel, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Versmold, Werther, Herzebrock-Clarholz, Langenberg und Steinhagen,

Heinsberg mit den Städten und Gemeinden Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wassenberg, Wegberg, Gangelt, Selfkant und Waldfeucht,

Herford mit den Städten und Gemeinden Bünde, Enger, Herford, Löhne, Spenge, Vlotho, Hiddenhausen, Kirchlengern und Rödinghausen,

Hochsauerlandkreis mit den Städten und Gemeinden Arnsberg, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern, Winterberg, Bestwig und Eslohe,

Höxter mit den Städten und Gemeinden Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg, und Willebadessen,

Kleve mit den Städten und Gemeinden Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Rees, Straelen, Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze,

Lippe mit den Städten und Gemeinden Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Lügde, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg, Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe und Schlangen,

Märkischer Kreis mit den Städten und Gemeinden Altena, Balve, Halver, Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl, Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle,

Mettmann mit den Städten und Gemeinden Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert und Wülfrath,

Minden-Lübbecke mit den Städten und Gemeinden Bad Oeynhausen, Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden und Stemwede,

Oberbergischer Kreis mit den Städten und Gemeinden Bergneustadt, Gummersbach, Hückeswagen, Radevormwald, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth, Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht und Reichshof,

Olpe mit den Städten und Gemeinden Attendorn, Drolshagen, Lennestadt, Olpe, Finnentrop, Kirchhundem und Wenden,

Paderborn mit den Städten und Gemeinden Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Paderborn und Salzkotten,

Recklinghausen mit den Städten und Gemeinden Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Herten, Marl, Recklinghausen, Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop,

Rhein-Erft-Kreis mit den Städten und Gemeinden Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling,

Rheinisch-Bergischer Kreis mit den Städten und Gemeinden Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen,

Rhein-Kreis Neuss mit den Städten und Gemeinden Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Jüchen und Rommerskirchen,

Rhein-Sieg-Kreis mit den Städten und Gemeinden Bad Honnef, Bornheim, Hennef (Sieg), Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf, Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck,

Siegen-Wittgenstein mit den Städten und Gemeinden Bad Berleburg, Bad Laasphe, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Netphen, Siegen, Burbach, Erndtebrück, Neunkirchen und Wilnsdorf,

Soest mit den Städten und Gemeinden Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen, Soest, Warstein, Werl, Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede,

Steinfurt mit den Städten und Gemeinden Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg, Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Westerkappeln und Wettringen,

Unna mit den Städten und Gemeinden Bergkamen, Fröndenberg/Ruhr, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna, Werne, Bönen, und Holzwickede,

Viersen mit den Städten und Gemeinden Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen, Willich, Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal,

Warendorf mit den Städten und Gemeinden Ahlen, Beckum, Drensteinfurt, Ennigerloh, Oelde, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte, Warendorf, Beelen, Everswinkel, Ostbevern und Wadersloh

Wesel mit den Städten und Gemeinden Dinslaken, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Voerde (Niederrhein), Wesel, Xanten, Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck.

In Nordrhein-Westfalen gibt es nachfolgende kreisfreie Städte:
Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal.

Immobilienarten

Grundstücke
Einfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Wohn- und Geschäftshäuser
Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Reihenhäuser und Doppelhaushälften
Großwohnanlagen, wohnwirtschaftliche Immobilienportfolios
Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilien bzw. Spezialimmobilien

 

Kontakt

 

ABELS Immobilienbewertung 

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