Gutachter für Immobilien in Rheinland-Pfalz
ABELS Immobilienbewertung - Unabhängig. Qualifiziert. Zertifiziert.
ABELS Immobilienbewertung ist als Ingenieur- und Sachverständigenbüro auf die Erstattung qualifizierter Gutachten in Form von Wert- und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten als auch auf die immobilienwirtschaftliche und technische Beratung beim Ankauf und Verkauf von Immobilien (Hauskaufberatung), Due Diligence sowie Bauabnahme in Rheinland-Pfalz spezialisiert.
Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige und Gutachter erstatten wir qualifizierte Gutachten für private und außergerichtliche Zwecke sowie für Gericht, Behörde und Finanzamt in Rheinland-Pfalz.
Folgende Leistungen bieten wir im Bundesland Rheinland-Pfalz als Gutachter an:
Immobilienbewertung
- Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB
- Qualifizierte Wert- und Kurzgutachten
- Bewertung von Rechten und Belastungen
- Bewertung von Nießbrauch und Wohnrecht
- Bewertung von Leitungsrecht, Wegerecht und Überbau
- Bewertung von Erbbaurecht und Erbpacht
- Bewertung von Schäden und Mängeln
- Bewertung individueller Sachverhalte
- Bewertung von Sondereinflüssen
Immobilienberatung
- Beratung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien (Hauskaufberatung)
- Dokumentation von Schäden und Mängeln (Beweissicherung)
- Technische Begutachtung, Due Diligence, Kostenschätzung
- Pre-Deal PPA, Buy- & Sell-Side-Advisory (Deal-Advisory)
- Bauabnahme, Baumonitoring, Bauabnahmebegleitung
- Investment- & Transaktionsberatung
Gutachten & Beratung
Als öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger, Ingenieur und Gutachter erstatten wir qualifizierte Gutachten in Form von Wert- und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB für private und außergerichtliche Zwecke sowie für Gericht, Behörde und Finanzamt in Rheinland-Pfalz.
In unseren Gutachten ermitteln wir Immobilienwerte, Rechte und Belastungen präzise und zuverlässig durch Anwendung der in Deutschland maßgeblichen und normierten Wertermittlungsverfahren wie dem Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und/oder Ertragswertverfahren.
Darüber hinaus beraten wir als Sachverständige und Gutachter private und gewerbliche Auftraggeber in Wiesbaden zu immobilienwirtschaftlichen und technischen Sachverhalten, zur Identifikation von Potentialen, Risiken, Anomalien und Informationsasymmetrien, insbesondere im Rahmen der Kaufberatung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien, der Due-Diligence und Bauabnahme.
Der Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz wird von uns als Gutachter, Ingenieure und Sachverständige im Rahmen eines Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB sowie im Rahmen unserer Beratungen detailiert analysiert. Die erforderlichen Marktdaten des Immobilienmarktes in Rheinland-Pfalz werden von ABELS Immobilienbewertung genau untersucht. Unsere Recherchen als Gutachter beziehen sich mitunter auf Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Mietpreise, Marktanpassungsfaktoren bzw. Sachwertfaktoren und die allgemeinen soziodemographischen, konjunkturellen und immobilienkonjunkturellen Kennzahlen in Wiesbaden. Als Gutachter erstatten wir rechtssichere und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, Wertgutachten und Kurzgutachten. Darüber hinaus beraten wir unsere Auftraggeber zu sämtlichen immobilienwirtschaftlichen und -technischen Sachverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit Hauskaufberatungen beim Ankauf und Verkauf von Immobilien, Due-Diligence und Bauabnahmen in Rheinland-Pfalz.
Für die Immobilienbewertung in Rheinland-Pfalz untersuchen wir als Gutachter, Ingenieure und Sachverständige neben der Substanz des Bewertungsobjektes auch die örtlichen Immobilienmarktdaten um den Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz ganzheitlich erfassen zu können und um diese Erkenntnisse in die Bewertungsverfahren und Beratungen einfließen lassen zu können.
Je nach Immobilienart werden unterschiedliche Wertermittlungsverfahren verwendet. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um folgende Bewertungsverfahren:
Sachwertverfahren
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Als Immobiliengutachter und Baugutachter in Rheinland-Pfalz führen wir mit dem Auftraggeber oder einem Vertreter gemeinsam einen Ortstermin durch - die sogenannte technische Begutachtung. Wir besichtigten und dokumentieren die Immobilie umfassend und erstatten unsere Gutachten mit präzisen Immobilienmarktdaten für Rheinland-Pfalz. Wir erstatten fundierte und qualitative Immobilienbewertungen in Form von Wertgutachten und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB in Rheinland-Pfalz.
Für Immobilieneigentümer oder andere Beteiligte in Rheinland-Pfalz kann es vielfältige Anlässe geben, um uns als Gutachter, Ingenieure und Sachverständige zu beauftragen. Gründe für eine Beratung oder ein Gutachten in Rheinland-Pfalz können beispielsweise sein:
Immobilieninvestments
Ehescheidung mit Zugewinnausgleich
Erbschaftssteuer
Erben und Vererben
Immobilienverkauf
Immobilienkauf
Gerichtliche Verfahren
Betreuung, Berufsbetreuung und Pflege
Ermittlung des Wertes von Lasten und Beschränkungen
Finanzierung (Beleihungswert) von Immobilienvermögen
An- und Verkauf von Immobilien
Bauabnahmen
Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige und Gutachter erhalten Sie von uns in Rheinland-Pfalz rechtssichere und belastbare Immobiliengutachten in Form von Wertgutachten und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB.
Kaufberatung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien in Rheinland-Pfalz
Ein Hauskauf oder Hausverkauf stellt wohl für die meisten Menschen eine der größten Herausforderungen Ihres Lebens dar. Vieles will und muss dabei bedacht werden. Es müssen die Interessen, Wünsche und Vorstellungen mehrerer Parteien zusammengeführt werden und gleichzeitig müssen die finanziellen Spielräume festgelegt werden. Als Ingenieure, Gutachter und Sachverständige geben wir Ihnen mit unserer qualifizierten Hauskaufberatung beim Ankauf und Verkauf von Immobilien in Rheinland-Pfalz die erforderliche, fachliche Hilfestellung, Beratung und Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, damit Sie den Überblick behalten.
Bei einem Immobilienkauf oder Immobilienverkauf ist regelmäßig das emotional belastete Lebenswerk betroffen, sodass die tatsächlichen Marktgegebenheiten gerne ausgeblendet oder insbesondere die Qualität und der Wert einer Immobilie überschätzt werden. Das hiermit verbundene Risiko, sowohl in wirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht sollte bereits vor dem Erwerb oder der Veräußerung bekannt sein, da nur so die größtmögliche Sicherheit im Abwicklungsprozess gewährleistet werden kann. Durch die gezielte Mängelsuche sowie die Wertermittlung durch uns als Ingenieure, Sachverständige und Gutachter, zeigen wir Ihnen positive als auch negative Aspekte transparent auf. Wir qualifizieren Schäden sowie Mängel und kommunizieren zu erwartende Kosten auf Niveau einer Kostenschätzung, sodass sämtliche neuralgische Punkte vor Erwerb oder Veräußerung bekannt und kalkulierbar sind. Durch unsere Beratungsleistungen gewährleisten wir Transparenz und Sicherheit zu jedem Zeitpunkt.
Wertgutachten und Kurzgutachten in Rheinland-Pfalz
Im Rahmen eines Wertgutachten bzw. Kurzgutachten erhalten Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer, Investoren, Erbengemeinschaften, Betreuer Rechtsanwälte, Steuerberater sowie unter Umständen auch Gerichte (z.B. Zwangsversteigerungen etc.) und das Finanzamt alle wichtigen Informationen zu einer bestimmten Immobilie (Zustand, Mängel, Wert). Hierbei handelt es sich um eine sehr stark verkürzte Form einer Wertermittlung. Das Kurzgutachten kommt insbesondere dann zur Verwendung, wenn verschiedene Eigentümerparteien in den Kauf oder Verkauf einer Immobilie involviert sind (z. B. bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Erbengemeinschaft etc.). Hier liefert das Kurzgutachten eine neutrale, aussagekräftige Werteinschätzung und bildet insbesondere die Grundlage für Wertfestsetzungen, Einigungsvereinbarungen, Übertragungsvereinbarungen oder Preisverhandlungen.
Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB in Rheinland-Pfalz
Ein Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB (Vollgutachten) umfasst die ausführliche Dokumentation sämtlicher Unterlagen sowie die detaillierte Auseinandersetzung mit wertrelevanten Sachverhalten zu einer Immobilie und weist den Marktwert mit Stichtagsbezug aus. Es ist somit die umfangreichste sowie aussagekräftigste Form der Immobilienbewertung und ist unter anderem bei Streitigkeiten vor Gericht, vor Behörden und insbesondere vor der Finanzverwaltung bzw. dem Finanzamt zwingend erforderlich.
Das Verkehrswertgutachten hat vor Gericht, Behörden und der Finanzverwaltung Bestand und wird häufig auch im Zusammenhang mit Versicherungen und insbesondere im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten benötigt. Es handelt sich somit um ein rechtssicheres bzw. gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.
Zu folgenden Anlässen wird ein Verkehrswertgutachten benötigt (Auflistung nicht abschließend):
- Bei Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
- Bei Erbschaftsstreitigkeiten insbesondere bei Pflichtteilergänzungsansprüchen
- Bei Scheidungen mit Rechtsstreit
- Bei Zwangsversteigerungen Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Einlage in das Betriebsvermögen
- Bei Projektbewertungen
- Bei Streitfragen über die Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Zur Vorlage bei Versicherungen etc.
Ankauf und Verkauf von Immobilien in Rheinland-Pfalz
Wir übernehmen als Gutachter und Sachverständige den professionellen Ankauf oder Verkauf (Transaktionsberatung) von Immobilien in Rheinland-Pfalz für private und gewerbliche Investoren, insbesondere im Zusammenhang mit wohnwirtschaftlich geprägten Immobilieninvestments wie Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamiliehäuser, Reihenhäuser. Doppelhaushälften, Wohnportfolios, Großwohnanlagen, Wohnhäuser, Aufteilerprojekte, Neubauprojekte, Projektentwicklungen, Wohn- und Geschäftshäuser, Zinshäuser und unbebauten Grundstücken.
Sowohl im Privatbereich als auch im Bereich der professionalisierten Kapitalanlagen übernehmen wir als Gutachter die zielgerichtete Betreuung und Beratung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien in Rheinland-Pfalz. Wir beraten zu Strategien für Immobilieninvestitionen (Ankauf) und Desinvestitionen (Verkauf bzw. Exits) als auch zu Entwicklungs- und Wertsteigerungspotentialen. Auftragsspezfisich übernehmen wir den vollständigen Abwicklungsprozess von der Aufbereitung, Marktplatzierung, über die Verhandlung bis hin zum Notartermin (signing) sowie der Besitz- und Eigentumsüberführung bzw. Bestandsintegration (closing). Auch danach beraten wir Sie qualifiziert und sachverständig im Bereich der Bestandshaltung und Bestandsoptimierung bzw. dem Asset- und Portfoliomanagement in Rheinland-Pfalz.
Bauabnahme in Rheinland-Pfalz
Die Bedeutung und Komplexität von Bauvorhaben hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend erhöht. Wir beraten zu Bauabnahmen und führen auftragsspezifische, sachverständige Bauabnahmebegleitungen in Rheinland-Pfalz durch. Hierbei werden sämtliche Objektunterlagen, vom Bauvertrag bzw. Bauträgervertrag über die Bau- und Leistungsbeschreibung - BLB , Bemusterungen sowie sämtliche Kommunikationen, Nachträge, Abweichungen und Änderungswünsche während der Bauphase durch uns als Gutachter überprüft. Im Rahmen der Bauabnahmebegleitung erfolgt die physische Prüfung vor Ort auf Abnahmefähigkeit und Mangelfreiheit. Wir beraten unsere Auftraggeber als Gutachter hinsichtlich Formulierungen im Bauabnahmeprotokoll sowie hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Wertabzügen, Einbehalten, Vorbehalten, Mangelanzeigen und Fristsetzungen in Rheinland-Pfalz.
Wir verstehen Immobilienbewertung und Immobilienberatung als Gutachter in diesem Zusammenhang als elementare Beratungsleistung für qualifizierte, sachverständige Bauabahmen bzw. Bauabnahmebegleitungen. Nur durch intensive Vorprüfungen durch uns als Gutachter ist es möglich, die tatsächlichen Ausführungen und Qualitäten vor und bei der Bauabnahme zu überprüfen und um ggf. bestehende Abweichungen, Mängel und Schäden rechtzeitig festzustellen. Genau hierauf haben wir unsere Leistungen als Gutachter ausgerichtet und bieten spezialisierte, individuelle und stets praxisorientiert pragmatische Bauabnahmebegleitungen an, um Bauherren höchstmögliche Sicherheit zu ermöglichen.
Gliederung des Landes
Rheinland-Pfalz besteht aus insgesamt 24 Landkreisen. Der einwohnerstärkste Landkreis ist hierbei Mayen-Koblenz, flächenmäßig ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm der größte Landkreis. Rheinland-Pfalz verfügt über 12 kreisfreie Städte, von denen die Hauptstadt Mainz die einwohnerstärkste ist. Es folgen Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier und Kaiserslautern. Ebenfalls kreisfrei sind Frankenthal (Pfalz), Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Landau in der Pfalz, Worms und Zweibrücken. Große kreisangehörige Städte im Bundesland sind dagegen Andernach, Bad Kreuznach, Bingen am Rhein, Idar-Oberstein, Ingelheim am Rhein, Lahnstein, Mayen und Neuwied.
Im Bundesland Rheinland-Pfalz sind folgende 24 Landkreise voruzufinden:
Ahrweiler mit den Städten und Gemeinden Bad Neuenahr-Ahrweiler, Grafschaft, Remagen und Sinzig,
Altenkirchen mit den Städten Altenkirchen, Betzdorf und Herdorf,
Alzey-Worms mit den Städten Alzey und Osthofen,
Bad Dürkheim mit den Städten und Gemeinden Bad Dürkheim, Grünstadt und Haßloch,
Bad Kreuznach mit der Stadt Bad Kreuznach und der Gemeinde Kirn,
Bernkastel-Wittlich mit der Stadt Wittlich und der Gemeinde Morbach,
Birkenfeld mit der Stadt Idar-Oberstein,
Cochem-Zell mit den Städten Cochem, Kaisersesch und Zell,
Donnersbergkreis mit den Städten Eisenberg, Kirchheimbolanden und Rockenhausen,
Eifelkreis Bitburg-Prüm mit den Städten Bitburg und Speicher,
Germersheim mit den Städten Germersheim und Wörth am Rhein,
Kaiserslautern mit den Städten Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Otterberg,
Kusel mit den Städten Kusel und Lauterecken,
Mainz-Bingen mit den Städten Bingen am Rhein, Budenheim, Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Nierstein, Oppenheim, Bacharach und Ingelheim am Rhein,
Mayen-Koblenz mit den Städten Andernach, Bendorf, Münstermaifeld, Polch, Mendig, Rhens, Vallendar, Weißenthurm, Mülheim-Kärlich und Mayen,
Neuwied mit den Städten Neuwied, Bad Hönningen, Dierdorf, Linz am Rhein und Unkel,
Rhein-Hunsrück-Kreis mit den Städten Boppard, Emmelshausen, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen, Simmern, Sankt Goar und Oberwesel,
Rhein-Lahn-Kreis mit den Städten Bad Ems, Katzenelnbogen, Klingelbach, Nastätten, Nassau, Diez, Birlenbach, Fachingen, Hahnstätten, Zollhaus, Flacht, Niederneisen, Oberneisen, Altendiez, Hirschberg, Obernhof und St. Goarshausen,
Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten und Gemeinden Altrip, Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Lambsheim, Limburgerhof, Mutterstadt, Neuhofen, Römerberg und Schifferstadt,
Südliche Weinstraße mit den Städten und Gemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Edenkoben und Herxheim,
Südwestpfalz mit den Städten Dahn, Rodalben und Hornbach,
Trier-Saarburg mit den Städten Hermeskeil, Konz, Saarburg und Schweich,
Vulkaneifel mit den Städten Gerolstein, Hillesheim und Daun sowie
Westerwaldkreis mit den Städten Bad Marienberg, Hachenburg, Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Selters, Höhr-Grenzhausen, Wallmerod und Wirges.
Immobilienarten
- Grundstücke
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Zwei- und Mehrfamilienhäuser
- Reihenhäuser und Doppelhaushälften
- Großwohnanlagen, wohnwirtschaftliche Immobilienportfolios
- Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilien bzw. Spezialimmobilien
Kontakt
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