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Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

ABELS Immobilienbewertung

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Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
Unabhängig. Qualifiziert. Zertifiziert.

ABELS Immobilienbewertung ist als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung und Immobiliengutachten auf die immobilienwirtschaftliche und technische Beratung, technische Begutachtung, Hauskaufberatung, Bauabnahme, Due-Diligence sowie die Erstattung von Wertgutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten spezialisiert.

Immobilienwerte ermitteln wir als zertifizierte und unabhängige Sachverständige für private und außergerichtliche Zwecke sowie für Gericht, Behörde und Finanzamt.

Immobilien. Beratung. Bewertung.

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Immobilienbewertung. Immobilienberatung. Immobiliengutachten.

Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige, Ingenieure und Immobiliengutachter beraten wir private und gewerbliche Auftraggeber zu immobilienwirtschaftlichen und technischen Sachverhalten im Rahmen der ganzheitlichen Immobilienbewertung insbesondere bei der Identifikation von Potentialen, Risiken, Anomalien und Informationsasymmetrien (Due Diligence).

Wir ermitteln Immobilienwerte in Form von Wertgutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Kurzgutachten und rechtssichern bzw. gerichtsfesten Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB sowohl für private und außergerichtliche Zwecke als auch für Gericht, Behörde und Finanzamt.

Immobilienwerte ermitteln wir präzise und zuverlässig in unseren Immobiliengutachten durch Anwendung der in Deutschland maßgeblichen Wertermittlungsverfahren wie dem Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und/oder Ertragswertverfahren.

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Für welche Anlässe benötigt man eine Immobilienbewertung bzw. einen Immobiliengutachter?

Eine qualifizierte Immobilienbewertung oder Beratung durch unabhängige Immobiliensachverständige wird regelmäßig bei folgenden Beratung-/Bewertungsanlässen benötigt:

  • Ankauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien
  • Technische Begutachtung, Hauskaufberatung, Due Diligence
  • Kostenschätzung, Dokumentation von Schäden und Mängeln
  • Feststellung Versicherungswert bzw. Neuherstellungswert
  • Beleihung, Finanzierung, Refinanzierung (Prolongation)
  • Steuer, Grundsteuer, Kaufpreisaufteilung, Bilanzierung
  • Mietpreiseinschätzung und Kaufpreiseinschätzung
  • Projektentwicklung und Drittverwendungsfähigkeit
  • Nießbrauch, Wohnrecht, Leitungsrecht, Überbau
  • Sicherung von Gewährleistungsansprüchen
  • Ertragssicherung und Vermögenssicherung
  • Bauabnahme bzw. Bauabnahmebegleitung
  • Bewertung von Erbbaurecht und Erbpacht
  • Erbschaft, Erbfolge, Erbengemeinschaften
  • Bewertung von Rechten und Belastungen
  • Investment- und Transaktionsprozesse
  • Scheidung, Schenkung, Übertragung
  • Kaufpreisverhandlung 

Für welche Anlässe benötigt man eine Immobilienbewertung bzw. einen Immobiliengutachter?

Welche Unterlagen werden für die Immobilienbewertung und Beratung benötigt?

Für eine qualifizierte Immobilienbewertung und umfassende Beratung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Grundbuchauszug mit Bewilligungsunterlagen zu Eintragungen in Abt. II
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, sonstige Planunterlagen etc.)
  • Auskünfte zu Denkmalschutz, Altlasten, Kontaminierungen etc.
  • Mietverträge (Mieter, Miethöhe, Laufzeit, Wertsicherung etc.)
  • Baubeschreibung, Bauunterlagen, Baugenehmigung
  • Übersicht sämtlicher Sanierungsmaßnahmen
  • Flächenberechnungen (Wohn-/Nutzflächen)
  • Übersicht zu etwaigen Rechtsverfahren
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen
  • Lageplan, Auszug aus der Flurkarte

Abweichende und ergänzende objektspezifische Unterlagen, Dokumente und Auskünfte sind nachzureichen oder können optional durch uns beschafft bzw. eingeholt werden.

Welche Unterlagen werden für die Immobilienbewertung und Beratung benötigt?

Für welche Immobilienarten kann eine Immobilienbewertung vorgenommen werden?

Immobilienwerte ermitteln ist grundsätzlich für nahezu jede Immobilienart möglich. Wir übernehmen vorwiegend die qualifizierte Immobilienbewertung für folgende Immobilienarten: 

  • Grundstücke
  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Reihenhäuser und Doppelhaushälften
  • Großwohnanlagen, wohnwirtschaftliche Immobilienportfolios
  • Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilien bzw. Spezialimmobilien

Für welche Immobilienarten kann eine Immobilienbewertung vorgenommen werden?

Für welche Zielgruppen ist eine qualifizierte Immobilienbewertung geeignet?

Zu den üblichen Zielgruppen eines Immobiliengutachtens bzw. einer qualifizierten Immobilienbewertung gehören:

  • Privatpersonen
  • Erbengemeinschaften
  • Immobilienunternehmen
  • Klein- und mittelständische Unternehmen (KMUs)
  • Family Offices, Vermögens- und Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Bauträger, Verwalter, Makler, Projektentwickler, Versicherungen
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Gerichte, Behörden, Betreuer

Für welche Zielgruppen ist eine qualifizierte Immobilienbewertung geeignet?
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01.In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir den Auftragsanlass und definieren den individuellen Leistungsumfang.

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02. Die gemeinsam abgestimmten Rahmenbedingungen werden vereinbart und schriftlich in unserem Sachverständigenvertrag fixiert.

Kalendar Icon

03.Es folgt die individuelle Terminierung und Koordination des Begutachtungstermins vor Ort im Zusammenhang mit der beauftragten Sachverständigenleistung.

Dokument Überprüfung Icon

04.Sämtliche Unterlagen, Dokumente und Informationen werden geprüft, ggf. angefordert und aufbereitet.

Beratungsleistung Icon

05.Die beauftragte Beratungs-, Ingenieur- oder Sachverständigenleistung wird erbracht.

ABLAUF

Unser Weg zur qualifizierten Beratung und Bewertung von Immobilien

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Nicolai Abels

Nicolai S. Abels

Master of Engineering (M.Eng)

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Inhaber, Ingenieur und von der Hochschule Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten

Qualifikation & Studium

  • Master of Engineering (Real Estate Valuation), HS/TU Kaiserslautern
  • Bachelor of Engineering (Real Estate Management) - HS Wiesbaden​​
  • Studium Immobilienbewertung (FB Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen)
  • Studium Immobilienmanagement (FB Architektur-und Bauingenieurwesen)
  • Studium Architektur (FB Architektur- und Bauingenieurwesen)
  • Immobilienfachwirt (Sommerhoff Management Institut)

Zertifizierung

  • Öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten (HS/TU Kaiserslautern, TAS ZW2021-08-322)

​​Mitgliedschaften

  • DGuSV - Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband
  • gif - Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.
  • ICREA - International Consortium of Real Estate Associations
  • ERES - European Real Estate Society
  • TAS - Technische Akademie Südwest e.V.

Berufserfahrung

Mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft kennen wir den Markt, die Chancen, Restriktionen und Potentiale komplexer Immobilieninvestments sämtlicher Asset- und Risikoklassen. Auf Grundlage langjähriger Erfahrung beraten wir zu immobilienwirtschaftlichen und -technischen Sachverhalten und erstatten qualifizierte Gutachten, Wertgutachten, Kurzgutachten, gutachterliche Stellungnahmen und Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB. 

Zertifizierung (DIN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024)

Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger beruht auf der Euronorm 45013 bzw. der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist europaweit bzw. weltweit anerkannt. Auf Grundlage der DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierungen sind im Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises die höchstmögliche Qualifikation. Zertifizierte Sachverständige weisen ihre persönliche Eignung und hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach und werden fortlaufend überwacht.

Gesetzliche Anerkennung der Zertifizierung

  • Bewertungsgesetz (vgl. §198 Abs. 2 BewG)​
  • Hypothekenbanken (Auszug §6 BelWertV)
  • Oberste Finanzbehörden der Länder (Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.02.2014)
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF) - (Treffen der für die Bewertung zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörde)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - (Bafin-Rundschreiben zu den Anforderungen an die Eignung der Gutachter für die Wertermittlung nach den Richtlinien zu § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 KWG vom 23.04.2001 (I 3 - 238 - 3 / 95))
  • Gutachterausschüsse (Novellierung der Gutachterausschussverordnungen. Zuletzt in Schleswig-Holstein, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland)

Häufig gestellte Fragen

 

Für die Wertermittlung von Immobilien gibt es in Deutschland drei normierte Verfahren - das Vergleichswert-, das Ertragswert- sowie das Sachwertverfahren. Ziel der Bewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) der Immobilie.

Vergleichswertverfahren (z.B. für Wohnungen):
Die Bewertung der Immobilie erfolgt hier auf Basis von vergleichbaren Verkäufen - also möglichst ähnlichen Immobilien in der Nähe des zu bewertenden Objektes. In der Praxis wird dabei mit €/m² Preisen gerechnet - d.h. es wird ermittelt, zu welchen €/m² Preisen die Vergleichsobjekte verkauft wurden und dieser Wert mit den m² der Immobilie multipliziert. Dieses Verfahren funktioniert natürlich nur, wenn eine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Transaktionspreisen vorliegt. Bitte beachten Sie, dass Angebotspreise für das Verfahren ungeeignet sind, da sie oft erheblich von den realisierten Preisen abweichen. Das Vergleichswertverfahren wird oft bei Wohnungen und gleichartigen Häusern (Reihenhäusern oder Siedlungshäusern) angewendet.

Sachwertverfahren (z.B. für Einfamilienhäuser):
Bei diesem Verfahren wird der Wert des Grundstücks separat vom Wert des Gebäudes ermittelt - und anschließend beides addiert. Der Grundstückswert wird über den Bodenrichtwert ermittelt. Der Gebäudewert wird über Tabellen mit sogenannten Normalherstellungskosten (NHK) ermittelt. Diese NHK beziehen sich auf einen m² Bruttogeschossfläche (BGF) und werden mit der BGF des Objektes multipliziert. Mit diversen Anpassungen (z.B. für Sonderausstattungen wie Pools, Einbauten und besonderen Gartenanlagen) wird so - vereinfacht dargestellt - der Wert der verwendeten Materialien und sonstigen Kosten ermittelt, den man normalerweise für ein Gebäude dieser Art erwarten würde. Zusammen mit dem Grundstückswert ergibt dieser Gebäudesachwert den rechnerischen Sachwert des Bewertungsobjektes. Da jedoch oftmals - zumindest in München - das Angebot deutlich geringer als die Nachfrage ist, muss dieser Sachwert oft noch erheblich an den Marktpreis angepasst werden. Dabei hilft nur die Erfahrung eines Experten.

Ertragswertverfahren (z.B. für Mehrfamilienhäuser):
Hier bilden die marktüblich zu erwartenden Erträge die Grundlage für die Bewertung. Für eine kurze Erklärung ist das deutsche Verfahren zu komplex, grundsätzlich wird jedoch bei dieser Herangehensweise zunächst die marktüblich zu erzielende Miete des Objektes berechnet - ohne die tatsächlichen Mieten zu berücksichtigen. Diese marktübliche Miete wird um die für den Eigentümer normalerweise anfallenden Kosten gemindert (z.B. Mietausfall, Instandhaltung etc.) um den Rohertrag zu erhalten. Nun wird den Marktteilnehmern eine gewisse Renditeerwartung unterstellt: hohe Rendite bei risikoreichen und niedrige Rendite bei risikoarmen Investments. Aufgrund der langen Lebensdauer von Immobilien wird der Rohertrag entsprechend verzinst. Nach Berücksichtigung von Sonderpositionen (z.B. eine aktuell höhere oder niedrigere Miete als Marktüblich) kann so von einem Experten der Marktwert ermittelt werden.

Da die jeweiligen Ergebnisse aller drei Wertermittlungsverfahren anschließend vor dem Hintergrund des Marktes zu beurteilen und ggf. anzupassen sind, empfiehlt es sich, die Bewertung bzw. Wertermittlung ausschließlich von einem erfahrenen, zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchführen zu lassen.

Im Rahmen eines Kurzgutachtens erhalten Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer, Investoren, Erbengemeinschaften, Betreuer Rechtsanwälte, Steuerberater sowie unter Umständen auch Gerichte (z.B. Zwangsversteigerungen etc.) und das Finanzamt alle wichtigen Informationen zu einer bestimmten Immobilie (Zustand, Mängel, Wert) in Form einer gutachterliche Stellungnahme bzw. einem sogenannten Kurzgutachten (auch als Wertindikation bezeichnet). Hierbei handelt es sich um eine sehr stark verkürzte Form einer Wertermittlung. Das Kurzgutachten kommt insbesondere dann zur Verwendung, wenn verschiedene Eigentümerparteien in den Kauf/ Verkauf einer Immobilie involviert sind (z. B. bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Erbengemeinschaft etc.). Hier liefert das Kurzgutachten eine neutrale, aussagekräftige Werteinschätzung und bildet insbesondere die Grundlage für Wertfestsetzungen, Einigungsvereinbarungen, Übertragungsvereinbarungen oder Preisverhandlungen.

Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB (Vollgutachten) umfasst die ausführliche Dokumentation sämtlicher Unterlagen sowie die detaillierte Auseinandersetzung mit wertrelevanten Sachverhalten zu einer Immobilie und weist den Marktwert mit Stichtagsbezug aus. Es ist somit die umfangreichste sowie aussagekräftigste Form der Immobilienbewertung und ist unter anderem bei Streitigkeiten vor Gericht, vor Behörden und insbesondere vor der Finanzverwaltung bzw. dem Finanzamt zwingend erforderlich.

Das Verkehrswertgutachten hat vor Gericht, Behörden und der Finanzverwaltung Bestand und wird häufig auch im Zusammenhang mit Versicherungen und insbesondere im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten benötigt. Es handelt sich somit um ein rechtssicheres bzw. gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.

Zu folgenden Anlässen wird ein Verkehrswertgutachten benötigt (Auflistung nicht abschließend):

  • Bei Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
  • Bei Erbschaftsstreitigkeiten insbesondere bei Pflichtteilergänzungsansprüchen
  • Bei Scheidungen mit Rechtsstreit
  • Bei Zwangsversteigerungen
  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Einlage in das Betriebsvermögen
  • Bei Projektbewertungen
  • Bei Streitfragen über die Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Zur Vorlage bei Versicherungen
  • etc.

 

Die Dauer der Erstattung eines Gutachtens zur Ermittlung des Immobilienwertes hängt maßgeblich von der Gutachtenart, der Immobilienart sowie der verfügbaren Datengrundlagen ab.   

Im Regelfall kann ab der erfolgten Begutachtung bzw. ab Vorlage sämtlicher wertrelevanter Dokumente von folgenden Bearbeitungszeiten für Standardobjekte (Grundstück, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Wohn- und Geschäftshaus etc.) ausgegangen werden:

 

Kurzgutachten (Wertgutachten, Wertindikation und gutachterliche Stellungnahme): 5-7 Werktage

Beleihungswertgutachten (finanzwirtschaftliche Zwecke): 2-4 Wochen

Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB (Vollgutachten): 6-12 Wochen

Spezialgutachten (Klärung von individuellen, speziellen Sachverhalten): 6-12 Wochen

 

Gutachten

Wir vereinbaren für unsere Immobiliengutachten in Form von Wertgutachten, Kurzgutachten, Beleihungswertgutachten, Spezialgutachten, Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB und gutachterliche Stellungnahmen in der Regel ein Pauschalhonorar um höchstmögliche Kostensicherheit und Transparenz im Rahmen der Immobilienbewertung zu gewährleisten.

Sprechen Sie uns hierzu gerne persönlich an. 

 

Beratungen

Immobilienwirtschaftliche und technische Beratungsleistungen, die in keinem direkten Zusammenhang mit einem Gutachten stehen, berechnen wir mit einem Honorar in Höhe von 350,00 € je angefangener Stunde (60 Minuten-Taktung) inkl. Umsatzsteuer zzgl. ggf. anfallender Nebenkosten. Auch für Beratungen im Rahmen der Immobilienbewertung vereinbaren wir regelmäßig Pauschalhonorare. 

Sprechen Sie uns hierzu gerne persönlich an. 

 

Zahlungsbedingungen:

Grundsätzlich gilt Vorkasse als vereinbart.

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56368 Klingelbach
Deutschland