Ingenieure Sachverständige Gutachter

ABELS Immobilienbewertung

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Immobilienbewertung
Unabhängig. Qualifiziert. Zertifiziert.

ABELS Immobilienbewertung ist als Ingenieur- und Sachverständigenbüro auf die Erstattung qualifizierter Gutachten in Form von Wert- und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten als auch auf die immobilienwirtschaftliche und technische Beratung beim Ankauf und Verkauf von Immobilien (Hauskaufberatung), Due Diligence sowie Bauabnahme spezialisiert.

Als öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige und Gutachter erstatten wir qualifizierte Gutachten für private und außergerichtliche Zwecke sowie für Gericht, Behörde und Finanzamt.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!
Telefon 06486 901 76 41

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Gutachten & Beratung

Als öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger, Ingenieur und Gutachter erstatten wir qualifizierte Gutachten in Form von Wert- und Kurzgutachten sowie Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB für private und außergerichtliche Zwecke sowie für Gericht, Behörde und Finanzamt.

In unseren Gutachten ermitteln wir Immobilienwerte, Rechte und Belastungen präzise und zuverlässig durch Anwendung der in Deutschland maßgeblichen und normierten Wertermittlungsverfahren wie dem Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und/oder Ertragswertverfahren.

Darüber hinaus beraten wir als Sachverständige und Gutachter private und gewerbliche Auftraggeber zu immobilienwirtschaftlichen und technischen Sachverhalten, zur Identifikation von Potentialen, Risiken, Anomalien und Informationsasymmetrien, insbesondere im Rahmen der Kaufberatung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien, der Due-Diligence und Bauabnahme.

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Leistungen

Immobilienbewertung

Immobilienberatung

Leistungen

Unterlagen

Für eine Beratung und Gutachtenerstattung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Grundbuchauszug mit Bewilligungsunterlagen in Abteilung II
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, sonstige Planunterlagen etc.)
  • Auskünfte zu Denkmalschutz, Altlasten, Kontaminierungen etc.
  • Mietverträge (Mieter, Miethöhe, Laufzeit, Wertsicherung etc.)
  • Baubeschreibung, Bauunterlagen, Baugenehmigung
  • Übersicht sämtlicher Sanierungsmaßnahmen
  • Flächenberechnungen (Wohn-/Nutzflächen)
  • Übersicht zu etwaigen Rechtsverfahren
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen
  • Lageplan, Auszug aus der Flurkarte

Abweichende und ergänzende objektspezifische Unterlagen, Dokumente und Auskünfte sind nachzureichen oder können optional durch uns beschafft bzw. eingeholt werden.

Unterlagen

Immobilienarten

Wir erstatten Gutachten für folgende Immobilienarten: 

  • Grundstücke
  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Reihenhäuser und Doppelhaushälften
  • Großwohnanlagen, Immobilienportfolios
  • Betreiber- und Gewerbeimmobilien
  • Spezial-und Sonderimmobilien

Immobilienarten

Zielgruppen

Wir erstellen regelmäßig Gutachten für folgende Zielgruppen:

  • Privatpersonen
  • Erbengemeinschaften
  • Immobilienunternehmen
  • Klein- und mittelständische Unternehmen (KMUs)
  • Family Offices, Vermögens- und Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • Bauträger, Verwalter, Makler, Projektentwickler, Versicherungen
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Gerichte, Behörden, Betreuer

Zielgruppen
Sprechblasen Icon

01.In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir den Auftragsanlass und definieren den individuellen Leistungsumfang.

Service Icon

02.Die gemeinsam abgestimmten Rahmenbedingungen werden vereinbart und schriftlich in unserem Sachverständigenvertrag festgehalten. 

Kalendar Icon

03.Es folgt die individuelle Terminierung und Koordination des Begutachtungstermins vor Ort im Zusammenhang mit der beauftragten Sachverständigenleistung.

Dokument Überprüfung Icon

04.Sämtliche Unterlagen, Dokumente und Informationen werden sorgfältig geprüft und für das Gutachten im Detail aufbereitet. 

Beratungsleistung Icon

05.Wir erstatten das beauftragte Gutachten und klären Sie über die Inhalte und Ergebnisse auf. Auch darüber hinaus sind wir gerne als Gutachter beratend für Sie tätig.

ABLAUF

Unser Weg zum qualifizierten Gutachten und zur sachverständigen Beratung.

 

Unabhängig.

Qualifiziert.

Zertifiziert.

Nicolai Abels

Nicolai S. Abels

Master of Engineering (M.Eng)

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Inhaber, Ingenieur, Gutachter und von der Hochschule Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten

Qualifikation & Studium

  • Master of Engineering (Real Estate Valuation), HS/TU Kaiserslautern
  • Bachelor of Engineering (Real Estate Management) - HS Wiesbaden​​
  • Studium Immobilienbewertung (FB Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen)
  • Studium Immobilienmanagement (FB Architektur-und Bauingenieurwesen)
  • Studium Architektur (FB Architektur- und Bauingenieurwesen)
  • Immobilienfachwirt (Sommerhoff Management Institut)

Zertifizierung

  • Öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger / Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten (HS/TU Kaiserslautern, TAS ZW2021-08-322)

​​Mitgliedschaften

  • DGuSV - Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband
  • gif - Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.
  • ICREA - International Consortium of Real Estate Associations
  • ERES - European Real Estate Society
  • TAS - Technische Akademie Südwest e.V.

Berufserfahrung

Mit mehr als 15 Jahren Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft kennen wir den Markt, die Chancen, Restriktionen und Potentiale komplexer Immobilieninvestments sämtlicher Asset- und Risikoklassen. Auf Grundlage langjähriger Erfahrung beraten wir als Gutachter zu immobilienwirtschaftlichen und -technischen Sachverhalten, bei der Hauskaufbertung und Bauabnahme und erstatten qualifizierte Gutachten, Wertgutachten, Kurzgutachten, gutachterliche Stellungnahmen und Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB. 

Zertifizierung (DIN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024)

Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger und Gutachter beruht auf der Euronorm 45013 bzw. der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist europaweit bzw. weltweit anerkannt. Auf Grundlage der DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierungen sind im Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises die höchstmögliche Qualifikation. Zertifizierte Sachverständige und Gutachter weisen ihre persönliche Eignung und hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach und werden fortlaufend überwacht.

Gesetzliche Anerkennung der Zertifizierung

  • Bewertungsgesetz (vgl. §198 Abs. 2 BewG)​
  • Hypothekenbanken (Auszug §6 BelWertV)
  • Oberste Finanzbehörden der Länder (Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.02.2014)
  • Bundesministerium der Finanzen (BMF) - (Treffen der für die Bewertung zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörde)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - (Bafin-Rundschreiben zu den Anforderungen an die Eignung der Gutachter für die Wertermittlung nach den Richtlinien zu § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 KWG vom 23.04.2001 (I 3 - 238 - 3 / 95))
  • Gutachterausschüsse (Novellierung der Gutachterausschussverordnungen. Zuletzt in Schleswig-Holstein, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland)

Häufig gestellte Fragen

 

Ein qualifiziertes Kurzgutachten kann bei privaten und außergerichtlichen Zwecken verwendet werden.

Zu folgenden Anlässen wird ein Kurzgutachten benötigt (Auflistung nicht abschließend):

  • Bei Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
  • Bei Erbschaftsstreitigkeiten insbesondere bei Pflichtteilergänzungsansprüchen
  • Bei Scheidungen mit Rechtsstreit
  • Bei Zwangsversteigerungen
  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Einlage in das Betriebsvermögen
  • Bei Projektbewertungen
  • Bei Streitfragen über die Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Zur Vorlage bei Versicherungen
  • etc.

 

Durch ein Kurzgutachten erhalten Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer, Investoren, Erbengemeinschaften, Betreuer Rechtsanwälte, Steuerberater sowie unter Umständen auch Gerichte (z.B. Zwangsversteigerungen etc.) und das Finanzamt alle wichtigen Informationen zu einer bestimmten Immobilie (Zustand, Mängel, Wert) in Form eines sogenannten qualifizierten Kurzgutachten (auch als Wertindikation bezeichnet). Hierbei handelt es sich um eine Wertermittlung in verkürzter Form mit allen wichtigen Daten. Das qualifizierte Kurzgutachten kommt insbesondere dann zur Verwendung, wenn verschiedene Eigentümerparteien in den Kauf oder Verkauf einer Immobilie involviert sind (z. B. bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Erbengemeinschaft etc.). Hier liefert das qualifizierte Kurzgutachten eine neutrale, aussagekräftige Werteinschätzung und bildet insbesondere die Grundlage für Wertfestsetzungen, Einigungsvereinbarungen, Übertragungsvereinbarungen oder Preisverhandlungen.

Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB ist bei strittigen privaten und gerichtlichen Zwecken sowie in der Regel bei Verwendung gegenüber Behörden und dem Finanzamt erforderlich.

Zu folgenden Anlässen wird ein Verkehrswertgutachten benötigt (Auflistung nicht abschließend):

  • Bei Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
  • Bei Erbschaftsstreitigkeiten insbesondere bei Pflichtteilergänzungsansprüchen
  • Bei Scheidungen mit Rechtsstreit
  • Bei Zwangsversteigerungen
  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen
  • Im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung bei Einlage in das Betriebsvermögen
  • Bei Projektbewertungen
  • Bei Streitfragen über die Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Zur Vorlage bei Versicherungen
  • etc.

 

Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB (Vollgutachten) umfasst die ausführliche Dokumentation sämtlicher Unterlagen sowie die detaillierte Auseinandersetzung mit wertrelevanten Sachverhalten zu einer Immobilie und weist den Marktwert mit Stichtagsbezug aus. Es ist somit die umfangreichste sowie aussagekräftigste Form der Immobilienbewertung und ist unter anderem bei Streitigkeiten vor Gericht, vor Behörden und insbesondere vor der Finanzverwaltung bzw. dem Finanzamt zwingend erforderlich.

Das Verkehrswertgutachten hat vor Gericht, Behörden und der Finanzverwaltung Bestand und wird häufig auch im Zusammenhang mit Versicherungen und insbesondere im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten benötigt. Es handelt sich somit um ein rechtssicheres bzw. gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.

 

Kurzgutachten (Wertgutachten / Wertindikation): 5-7 Werktage

Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB (Vollgutachten): 6-12 Wochen

 

Die Dauer der Erstattung eines Gutachtens zur Ermittlung des Immobilienwertes hängt maßgeblich von der Art des Gutachtens, der Immobilienart und deren Komplexität sowie der verfügbaren Datengrundlagen ab.   

Im Regelfall kann ab der erfolgten Begutachtung bzw. ab Vorlage sämtlicher wertrelevanter Dokumente von folgenden Bearbeitungszeiten für Standardobjekte (Grundstück, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Wohn- und Geschäftshaus etc.) ausgegangen werden:

 

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Thornsgraben 31
56368 Klingelbach
Deutschland